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TÜV-Gutachten

TÜV-Gutachten gemäß § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV

 

Für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigungsnummer, z.B. nach individuellen Vorgaben gebaute LKW und Anhänger oder Fahrzeuge, die aus einem Nicht-EU-Land importiert wurden, gibt es kein COC (Übereinstimmungsbescheinigung).

 

Werden die technischen Daten solcher Fahrzeuge für die Zulassung benötigt, bieten technische Prüforganisationen eine Lösung:

 

Es gibt die Möglichkeit, das Fahrzeug in Deutschland vorzuführen oder den Prüfer zur Abnahme ins Ausland zu bestellen. Der Ingenieur untersucht die Fahrzeuge und erstellt für Gebrauchtfahrzeuge ein Gutachten gemäß § 21 StVZO oder für Neufahrzeuge ein Gutachten gemäß § 13 EG-FGV. Mit diesen Gutachten können Sie Ihr Fahrzeug problemlos in Deutschland zulassen.

 

Gerne organisieren wir für Sie diese technischen Abnahmen.

 

Mit einem Gutachten gemäß § 13 EG-FGV kann auch eine Einzelgenehmigung für neue LKW, Anhänger oder Dollies beantragt werden. Liegt Ihnen bereits ein entsprechendes Gutachten vor, kümmern wir uns gerne bei einer zuständigen Behörde um die Einzelgenehmigung und die Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug.

Kontaktieren Sie uns für weitere Details: T +352 276972 - 0    products(at)aucotras.lu

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